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Ausländerrecht

Sind Sie ein Unternehmen, stellen wir Ihnen unser Wissen und unsere Erfahrung zur Verfügung, im Rahmen der Beantragung der Arbeitsbewilligungen für Ihre Angestellten und vertreten Ihre Interessen im Rahmen von Verwaltungs- oder Strafverfahren. Sind Sie eine Privatperson, beraten wir Sie und verteidigen Ihre Rechte im Rahmen der Beantragung, der Erneuerung oder der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, dies ebenfalls für die Mitglieder Ihrer Familie (Familienzusammenzug). Wir bearbeiten und verteidigen Ihren Fall auch im Rahmen der Erteilung der Niederlassungsbewilligungen (C-Bewilligung) und beraten Sie im Bereich der Beantragung zum Erwerb oder der Beibehaltung der Schweizer Staatsbürgerschaft.

Der Personenverkehr, das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gehören ebenfalls zu unseren Kompetenzgebieten.

Schliesslich bearbeiten wir auch die Fälle der Ausweisungen oder der Einreiseverbote in die Schweiz.