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Familien- und Erbrecht

Familienbindungen haben wir alle. Unser Team hilft Ihnen insbesondere bei Konflikten betreffend Lebensgemeinschaften, bei einer Trennung oder bei einer Scheidung. Es kann sich um die Wahl der Art der Kinderbetreuung, der elterlichen Autorität, die Festlegung von Aliment-Zahlungen zwischen Ehegatten oder zu Gunsten der Kinder und die Aufhebung des ehelichen Güterstandes handeln. Dazu, sei man ein Kind oder ein Erwachsener, manche Schwierigkeiten können die Hilfe einer Drittperson benötigen, für die Verwaltung Ihres Vermögens, für wichtige Entscheidungen oder um die persönlichen Beziehungen zwischen einem Kind und seinen Eltern zu regeln. In diesen Fällen kann die zuständige Behörde eine vormundschaftliche Massnahme treffen und wird dann ein Rechtsbeistand ernennen, der Ihnen in diesem Rahmen hilft. Wir können Ihnen ebenfalls behilflich sein um die angemessenen Massnahmen zu treffen, um vorzeitig die Personen zu bestimmen, die sich um Sie und Ihr Vermögen kümmern würden, wenn Sie dazu nicht mehr fähig wären, dies im Rahmen der Erstellung eines Auftrages bei Unfähigkeit

Wir begleiten Sie um Ihren Nachlass gemäss Ihrer persönlichen Situation zu regeln und helfen danach Ihren Erben Ihren Nachlass zu erhalten und eine Teilungsvereinbarung abzuschliessen.